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Kosten

Wer übernimmt welche Kosten?

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei gesetzlich Krankenversicherten werden die Kosten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen.

Deshalb ist es wichtig zum Erstgespräch die Versichertenkarte mitzubringen. In meiner Praxis können

alle Kassen abgerechnet werden. 

Bitte beachten: Hiervon ausgenommen ist das Ausfallhonorar - siehe untenstehend!

Private Krankenversicherung

Bei Privatversicherten stelle ich Rechnungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) aus, welche analog zur GOÄ - der Gebührenordnung für Ärzte ist. 

Diese Leistungen werden zunächst privat bezahlt und werden daraufhin zur Kostenrückerstattung bei der jeweiligen privaten Krankenversicherung eingereicht.

Bitte informieren Sie sich deshalb vor Beginn der Therapie, ob Psychotherapie im Rahmen einer Verhaltenstherapie ein Bestandteil Ihres persönlichen Tarifs ist und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe etc.). Da das Prozedere der Antragsstellung je Krankenversicherung variiert, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragsstellung erforderlich sind.

Beihilfe

Verhaltenstherapie ist beihilfefähig. Die therapeutischen Stunden und Aufwendungen werden nach dem Gebührenverzeichnis der GOP abgerechnet. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie müssen bei der zuständigen Beihilfestelle vom Versicherten angefordert werden.

Selbstzahler

Selbstzahler tragen alle Kosten selbst. Die jeweiligen psychotherapeutischen Leistungen werden, wie bei Privatversicherten, analog der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) in Rechnung gestellt.

Ausfallhonorar

Termine müssen 48h vorher abgesagt werden. Für nicht fristgerecht abgesagte Termine stelle ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 60,-€.

Dies gilt auch in Fällen von kurzfristigen Erkrankungen oder Notfällen. 

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